U n s e r e xL e i s t u n g e n |
GRABOW + HOFMANN ARCHITEKTENPARTNERSCHAFT BDA |
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Wettbewerbe Neben den kommunalen Gebietskörperschaften kann und sollte jedes Unternehmen und auch jede Privatperson Architektenwettbewerbe ausloben. Gerade private Bauherren haben in Zeiten zunehmender Konkurrenz erkannt, dass der Wettbewerb Innovationen fördert und das Firmenimage positiv und unnachahmlich nach außen vermittelt. Von jedem Wettbewerbsteilnehmer werden im Verfahren die gleichen Leistungen verlangt, damit die Entwürfe fair miteinander verglichen werden können. Ein unabhängiges Preisgericht, das vom Auslober in enger Abstimmung mit der Architektenkammer berufen wird, prüft, bewertet und urteilt. Es setzt sich aus erfahrenen, qualifizierten Architekten als Fachpreisrichtern zusammen sowie aus Sachpreisrichtern, die vor allem die Interessen des Auslobers vertreten und - je nach Aufgabe - aus weiteren Sachverständigen. Das Qualitätsurteil, das vom Preisgericht in einem demokratischen Verfahren gefällt wird, berücksichtigt gleichermaßen gestalterische, wirtschaftliche, funktionale, technische und ökologische Aspekte." Selbstverständlich |
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Wettbewerbe |
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